Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ( Fugenlose Wohnideen GmbH )

  1. Allgemeines

Verkauf und Lieferung aus allen gegenwärtigen und künftigen Verträgen und Geschäften erfolgt nur zu unseren nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

  1. Bauleistungen

Bei allen Bauleistungen gilt (VOB, Teil B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung, soweit der Auftrag durch einen im Baugewerbe tätigen Vertragspartner erteilt wird. Bei Auftragserteilung von Bauleistungen durch einen Privatkunden wird die „Verdingungsordnung für Bauleistungen“ (VOB, Teil B) nur Vertragsbestandteil bei gesonderter Vereinbarung und Aushändigung des vollständigen Textes der VOB Teil B vor Vertragsabschluss.

  1. Kostenvoranschläge / Angebote

An unsere Kostenvoranschläge sind wir 4 Wochen gebunden. Fallen nachweislich Preiserhöhungen unserer Lieferanten in diesen Zeitraum, so sind wir berechtigt, diese an unsere Kunden weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager Schwelm. Der Transport zur Baustelle bzw. die Versendung von Waren auf dem Postweg, durch Speditionen oder Paketdienste sowie deren Verpackung und eine eventuelle Transportversicherung wird gesondert berechnet. Ist frei Baustelle vereinbart, bedeutet dies Anlieferung ohne Abladen, befahrene Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird direkt am Fahrzeug abgeladen.
Müssen besondere Musterplatten ( Farben ) für den Kunden erstellt werden müssen wir diese mit Stückpreis von 89,00 € netto berechnet. Diese werden bei Auftragsvergabe erstattet.

  1. Preise und Zahlungen

Liegt zwischen Vertragsabschluß und vertragsmäßigem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so sind wir berechtigt, wegen gestiegener Rohstoffpreise, Energiekosten, Löhne und Gehälter oder zusätzlicher Belastungen durch Steuern und Abgaben, den Preis neu zu kalkulieren und zu erhöhen. Übersteigt die Preiserhöhung mehr als 10%, so ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ab Mitteilung der Preiserhöhung, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern dem Vertrag ein Listenpreis zugrunde liegt, sind wir auch berechtigt, den Listenpreis neu zu berechnen. Der Kaufpreis ist bei Lieferung und Rechnungsstellung sofort rein Netto fällig. Ein Zahlungsziel gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Für alle Zahlungen gilt § 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B). Die Zahlungen sind nach Rechnungsstellung zu leisten, ohne jeden Abzug. Zwischenrechnungen und Akonto Anforderungen sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft In Frage stellen, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen fällig. Nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündigungsandrohung, ist der Auftragnehmer sodann berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragspreisen abzurechnen, sowie vom Restauftrag den entgangenen Gewinn. Hinweis auf das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen (in Kraft ab 01.05.2000) Abs. 1 „… der Schuldner kommt nach 30 Tagen in Verzug…. Eine Schuld ist ab 30 Tagen nach Fälligkeit zu verzinsen..…..“

  1. Fugenlose Böden, Bäder, Duschen, Treppen Designbeschichtungen, Beton Optik

Da es sich bei einer fugenlosen Boden & Wandgestaltung immer um ein Unikat handelt, können die besagten Kellenschläge ( Wolkigkeit )  mal stärker oder schwächer erscheinen. Bei Designbeschichtungen
wie beton Optik, Sichtbeton können Lunker, Farbspiel immer vom Original abweichen. Denn das ist die Handschrift des Verarbeiters und ist kein Reklamationsgrund. Auch ein NICHT GEFALLEN kann nicht reklamiert werden. Besondere Wünsche sind vor Beginn der Arbeiten zu klären, oder auch während der Spachtelgänge können eventuelle Unstimmigkeiten gerne geäußert werden, wenn es machbar ist, werden diese auch umgesetzt.
Nach einer ausführlichen  Beratung werden 1 – 2 Musterplatten in der vom Kunden ausgesuchten Farbe von uns hergestellt. Minimale Farbabweichungen können  Aufgrund der teilweise von Hand hergestellten Produkte ( Naturprodukt ) auftreten. Maximal ( 6-8%).
Unsere Aufbauhöhe beträgt inklusiver Ausgleichsmasse 4 bis 5 mm.
Leichte Unebenheiten im Oberbelag sind kein Reklamationsgrund ( es handelt sich um eine Handarbeit )
Bäder, Duschen, Nassbereiche  können nach der Beschichtung ( Lack ) max. 10 Tage nicht genutzt werden ( KEIN WASSER ) Bodenflächen im Nicht Dauernassbereich können nach 4 bis 5 tagen betreten werden.
Reinigung & Pflegeanleitung erhalten Sie selbstverständlich von uns, oder zum ausdrucken auf unserer
Homepage.
Wird dies vom Kunden akzeptiert , so werden 65 % der Auftragssumme fällig, da alle Produkte individuell für jeden Kunden separat hergestellt werden müssen. 25 % Nach Bauabschnitt ( in der Regel nach Fertigstellung der Arbeiten von mindestens 80 % ) Restzahlung nach Fertigstellung der Arbeiten und Abnahme durch den Bauherrn.

Da wir aus technischen Gründen keine Duschrinnen mehr verarbeiten bzw diese in einen Gefälle Estrich
einarbeiten dürfen, bieten wir unseren Kunden unsere eigens hergestellten Duschboards an. Diese gibt es
in den unterschiedlichsten Größen, die Designroste sind individuell.
Alternativ kann der Kunden auch eine Duschtasse bekommen, diese kann aber nicht beschichtet
werden.
Duschboards aus Purenit mit einer Epoxybeschichtung werden individuell angefertigt.
Eine Produktion des Duschboards wird erst nach Auftragsbestätigung und Zahlungseingang
der Anzahlung in Produktion gegeben. Produktion und Lieferzeit ca 4 bis 6 Wochen.
Eventuelle Verzögerungen unserer Zulieferer wie Duschrinnen und Purenit können wir
nicht beeinflussen.

 

Werden Bodenflächen fugenlos gestaltet, müssen alle Möbelstücke etc aus den Räumen entfernt sein.
Dies wird von uns nicht übernommen, da im Schadensfall unsere Versicherung nicht dafür haftet.

 

„Mineralische, dekorative Spachtelböden“ beziehen sich auf alle mineralischen Spachtelböden mit naturbelassener, polierter, imprägnierter oder versiegelter Oberfläche. Spachtelböden dieser Art sind im Handel als Dekorböden, Unikatböden, Designböden, Dekorspachtel, Spachtelböden oder diversen Eigenmarken bekannt.

Durch die weitgehend fugenlose Verarbeitung der „Spachtelböden“ zeichnen sich Unebenheiten im Untergrund deutlich ab. Daher wurden an die Ebenheit erhöhte Anforderungen nach DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Tabelle 3, Zeile 4, gestellt.

Untergründe zur Aufnahme von „Spachtelböden“ müssen in Anlehnung an die einschlägigen Vorgaben der DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18356 Parkettarbeiten und DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten verlege reif sein. Dazu gehört auch, dass Zementestriche über einen Feuchtegehalt von 1,8 CM-% / 2,0 CM-% (beheizt/unbeheizt) und Calciumsulfat-Estriche oder Calciumsulfat-Fließestriche über einen Feuchtegehalt von 0,3 CM-% / 0,5 CM-% (beheizt/unbeheizt) verfügen.

Wichtig ist der Hinweis, dass Bewegungsfugen, wie Gebäudetrennfugen, Rand- und Anschlussfugen nicht überdeckt werden dürfen und an Ort und Stelle zur Funktionalität in gleicher Breite deckungsgleich zu übernehmen sind. Ganz entscheidend ist aber die Ergänzung, dass Fugen neben der funktionalen Notwendigkeit auch unter gestalterischen Gesichtspunkten zu berücksichtigen sind. „Der Fugenplan ist daher mit allen Beteiligten abzustimmen“.

Zur Verarbeitung an sich werden nur wenig konkrete Angaben gemacht, da hier die Vorgaben des jeweiligen Systemlieferanten zu beachten sind. Erwähnenswert ist, dass es zu keinen Hohllagen kommen darf, also der Haftverbund des „Spachtelbodens“ vollflächig zum Untergrund gewährleistet sein muss.

 

 

 

 

  1. Gewährleistung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, wegen Transportschäden oder wegen erkennbarer Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Empfang der Ware oder Beendigung der Arbeiten mitzuteilen. Verdecke Mängel sind uns unverzüglich, spätestens eine Woche nach Entdeckung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist, gilt der Vertrag als ordnungsgemäß erfüllt. Im Geschäftsverkehr mit unseren kaufmännischen Kunden gelten §377 ff. HGB. Bei berechtigten Beanstandungen folgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Ware, oder Ersatzlieferung. Dazu ist uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt die Gewährleistung. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde Wandlung oder Minderung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Fremderzeugnissen beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Gewährleistungsanprüche gegen unseren Lieferanten. Die Beschränkung entfällt, wenn dieser die Gewährleistung verweigert oder unzumutbar verzögert oder dazu nicht in der Lage ist. Bei Zahlungsrückständen des Kunden können wir die Gewährleistung verweigern, wenn der rückständige Betrag den für die Gewährleistung erforderlichen Aufwand übersteigt. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde oder ein Dritter die gelieferte Ware verändert, bearbeitet, einbaut oder nachzubessern versucht hat.

 

  1. Gerichtsstand

Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

 

 

 

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